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Ausländische Arbeitnehmer müssen nun doch keine Gebühr bei ihrer Registrierung in Frankreich entrichten. Dies gab die französische Arbeitsministerin Muriel Pénicaud am 20.12.2017 bekannt. Die Ministerin hat zudem angekündigt, dass Ende Januar/Anfang Februar 2018 Maßnahmen zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens in Kraft treten sollen. Allerdings sollen die Bekämpfung und die Sanktionierung des Betrugs bei Entsendungen verschärft werden. Ursprünglich sollte ab 01.01.2018 für die Registrierung von Arbeitnehmern, die nach Frankreich entsendet werden, eine Gebühr in Höhe von 40 Euro erhoben werden. Hintergrund ist das Mindestlohngesetz in Frankreich, das französische Arbeitnehmer vor ausländischer Billiglohnkonkurrenz schützen soll.
Der AUMA setzt sich dafür ein, Messeteilnehmer aus Deutschland von dieser Regelung auszunehmen. Das Thema Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich wird der AUMA beim Exhibition Industry EU Dialogue im Februar in Brüssel gegenüber den EU-Institutionen ansprechen und auch hier auf die besondere Messeproblematik hinweisen.