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15. Dezember 2017Recht

Arbeitnehmerentsendung nach Frankreich: Registrierung ab 2018 kostenpflichtig

​Auswirkung auf Messe-Standpersonal?

Jeder Arbeitnehmer, der von ausländischen Unternehmen nach Frankreich entsendet wird, muss ausnahmslos vorher über das Online-Portal Sipsi angemeldet werden. Dafür wird ab dem 1. Januar 2018 eine Gebühr von 40 Euro fällig. Die Gebühr soll dem Aufbau und der Unterhaltung der Datenbank Sipsi über die ausländischen Arbeitskräfte in Frankreich dienen. Hintergrund ist der Kampf gegen illegale Arbeit sowie die Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitszeitregelungen in Frankreich. Die Zahlungen sind elektronisch zu leisten.

Von dieser Regelung sind auch Mitarbeiter deutscher Unternehmen betroffen, die dienstlich Messen in Frankreich besuchen oder als Aussteller in Frankreich Messestände betreuen. Verschiedene Verbände sowie die Wirtschaftsminister der grenznahen Bundesländer haben die Neuregelung bereits kritisiert und sehen darin eine unzulässige Beeinträchtigung des EU-Binnenmarkts. Die Entsendung von Mitarbeitern innerhalb der EU wird Anfang 2018 mit EU-Vertretern in Brüssel im Rahmen des Symposiums „Exhibition Industry EU Dialogue“ unter Beteiligung des AUMA diskutiert werden. Der AUMA und der französische Messeverband Unimev setzen sich bereits dafür ein, Messeteilnehmer von der Registrierungspflicht auszunehmen. Erste positive Signale kommen von der französischen Botschaft in Berlin.



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