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29. Juli 2016Recht

AUMA Umfrage zu Messevisa

​​Zur Praxis der Messevisa-Erteilung

Der AUMA hat im Juli bei den Auslandsvertretungen der Messegesellschaften eine Umfrage zur Visaerteilungspraxis durchgeführt. Mehr als 60 Personen aus visapflichtigen Ländern haben an der Umfrage teilgenommen und so einen guten Überblick über die gegenwärtige Situation in verschiedenen Ländern gegeben. Die Auslandsvertreter wurden nach ihren Erfahrungen mit den deutschen Botschaften und Konsulaten im Ausland gefragt im Hinblick auf das Visaerteilungsverfahren für ausländische Messebesucher und Aussteller, die an Messen in Deutschland teilnehmen möchten.

Die Umfrage hat ergeben, dass das Verfahren in der Regel reibungslos verläuft und es nur hin und wieder zu Problemen kommt. Oft liegen die Ursachen für Probleme auch auf Seiten der Antragsteller, da das Visum zu spät beantragen oder die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig vorlegen. Grundsätzlich gilt, dass Visa bis zu drei Monate vor Reiseantritt beantragt werden können. Auch stellen inzwischen viele Botschaften spezielle Informationsblätter zum Thema Messevisa zur Verfügung, in denen konkret aufgeführt wird, welche Unterlagen Besucher oder Aussteller bei der Visumbeantragung vorlegen müssen. Grundsätzlich ist die Vorlage eines Einladungsschreibens der Messegesellschaft nicht erforderlich. Statt dessen wird in der Regel die Vorlage eines Besuchertickets bzw. eines Ausstellerpasses zum Nachweis des Reisezweckes gefordert.

Teilweise ist es schwierig, bei Botschaften und Konsulaten einen Termin zu bekommen, um den Visumantrag abzugeben. Gerade im Iran und Jordanien sind die Botschaften aufgrund der politischen Situation so überlaufen, dass es kaum möglich ist, über das Online-Terminbuchungssystem Termine zu bekommen und so rechtzeitig vor Messebeginn noch ein Visum zu beantragen. Daneben beklagen die Auslandsvertreter, dass bei den Mitarbeitern der Botschaften und besonders auch bei externen Dienstleistern, die mit der Antragsannahme betraut sind, ein Bewusstsein dafür fehlt, dass Messetermine unverschiebbar sind und hier Besonderheiten gelten. So sind etwa Mitarbeiter von Ausstellern grundsätzlich von der Visumgebühr befreit.

Die im AUMA-Visakreis vertretenen AUMA-Mitglieder haben die Antworten und eine Analyse der Ergebnisse erhalten. Darüber hinaus wird der AUMA die Ergebnisse aus der Umfrage nutzen, um beim Auswärtigen Amt und im Rahmen des Wirtschaftstages der Botschafterkonferenz Ende August auf Probleme und Wünsche der Messewirtschaft hinzuweisen.




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