Von den jährlich rund 180.000 Ausstellern in Deutschland kommen üblicherweise mehr als 60% aus dem Ausland, von den 10 Mio. Besuchern etwa ein Drittel. Das AHK-Netzwerk ist in diesem Kontext ein wichtiger Partner der deutschen Messewirtschaft. Derzeit fehlen aber auch den internationalen Unternehmen die Geschäftsmöglichkeiten auf deutschen Messen. Bis diese wieder möglich sind, nutzen die Unternehmen vielfach digitale Plattformen der deutschen Veranstalter. Wie können die Auslandshandelskammern die Unternehmen, die sonst als Aussteller oder Besucher nach Deutschland gehen, dabei unterstützen? Zu diesem Thema veranstaltete der AUMA am 26. Januar 2021 gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) ein virtuelles Meeting für Messemitarbeiter/innen bei den Auslandshandelskammern.
Mehr als 160 Mitarbeiter aus den Auslandshandelskammern nahmen an zwei Sessions teil, die Messetrainer Lars Lockemann, fairconcept, durchführte. Im Mittelpunkt des Interesses standen die Fragen: Wie können wir gemeinsam die Lücke füllen, bis physische Messen wieder stattfinden? Welche digitalen Erweiterungen erfahren Messen aktuell und was davon wird uns auch nach Corona begleiten?
Sylvia Kanitz, Referentin Marketing, und Hendrik Hochheim, Geschäftsbereichsleiter Messen Deutschland, berichteten zudem über die aktuelle Situation am Messeplatz Deutschland. So wurden hier mehr als 70% der für 2020 geplanten Messen abgesagt oder auf 2021 sowie 2022 verschoben. In vielen Fällen haben die Veranstalter jedoch ersatzweise neue Formate entwickelt, insbesondere digitale Veranstaltungen mit Firmenpräsentationen, Interaktionsmöglichkeiten und digitalen Kongressprogrammen. Der AUMA listet auf seiner Website auch diese digitalen Plattformen und bietet damit den Unternehmen Informationen für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen. Große Einigkeit herrschte bei den Teilnehmenden, dass Messen auch in Zukunft ihre wichtige Funktion im globalen Handel wiedererlangen werden. Vor diesem Hintergrund ist es dann auch gut zu wissen, dass die Beteiligungen an Messen als Geschäftsreise mit wichtigem Grund eingestuft sind und besondere, vereinfachte Reisebedingungen gelten.