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Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung der Fahrgastrechteverordnung vorgelegt. Demnach sollen Fahrgäste künftig bei Verspätungen aufgrund von höherer Gewalt keine Ansprüche mehr auf Entschädigung haben. In einem Urteil des Europäischen Gerichtshof wurde bereits im Jahr 2013 entschieden, dass die zur Zeit gültige Fahrgastrechteverordnung auch bei höherer Gewalt anwendbar ist. Dadurch fühlten sich die Bahnunternehmen gegenüber anderen öffentlichen Verkehrsmitteln wie Flugzeugen oder Bussen benachteiligt. Hier ist nämlich ein Ausschluss der Haftung bei höherer Gewalt problemlos möglich.
Eine geänderte Verordnung soll daher nun Abhilfe schaffen und eine Zahlungspflicht ausschließen, wenn Verspätungen von schlechten Witterungsbedingungen oder großen Naturkatastrophen verursacht wurden. Nach wie vor gelten würden die Fahrgastrechte demnach allerdings noch bei Streiks oder Personenunfällen. Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme vom 3.11.2017 den Vorschlag der Kommission kritisiert und sich für eine Beibehaltung der Entschädigungspflicht bei Unwettern ausgesprochen.