Angebotshandlungen auf Messen waren Thema auf dem BDI Tag des geistigen Eigentums
Auf dem Tag des geistigen Eigentums im BDI am 26.04.2012 fand eine Podiumsdiskussion zu dem Thema „Angebotshandlungen auf Messen“ statt. Anlass waren zwei Gerichtsentscheidungen „Pralinenform II“ und „Sauggreifer“. Der BGH und das LG Mannheim hatten übereinstimmend in ihren Entscheidungen festgestellt, dass es keine allgemeine Vermutung dafür gibt, dass das Ausstellen auf Messen eine Angebotshandlung im Sinne des gewerblichen Rechtsschutzes darstellt. Vielmehr könne es sich bei internationalen Leitmessen auch um bloße Leistungsschauen handeln. Dies hatte dazu geführt, dass Aussteller und ihre Fachverbände eine Erschwernis der Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen auf Messen fürchten. Der auf dem Panel anwesende Vertreter des BGH führte aus, dass im Fall „Pralinenform II“ keinerlei juristischer Sachvortrag zu der eigentlichen Angebotshandlung des schutzrechtsverletzenden Ausstellers vorlag. Nach seiner Einschätzung sollte ein auf Messen von Produktpiraterie betroffener Aussteller bei entsprechendem Sachvortrag seines Anwalts jedoch keine Schwierigkeiten haben, eine einstweilige Verfügung gegen seinen Widersacher zu erhalten.
Diese Auffassung wurde von der Ausstellerseite und der Anwaltschaft nicht geteilt. Den Nachweis über eine tatsächliche Angebotshandlung zu erbringen sei nicht so einfach, wie geschildert. Der AUMA ist der Meinung, dass es sich beim Ausstellen auf Messen immer auch um eine Angebotshandlung handelt. Reine Marketing- und Marktbeobachtungsaspekte überlagern dies nicht. Letztlich entspricht diese Einschätzung auch § 64 der Gewerbeordnung. Die Podiumsdiskussion hat dazu beigetragen, die Aufmerksamkeit für diesen besonderen Problembereich innerhalb der Produkt- und Markenpiraterie bei Ausstellern, Anwälten und Messegesellschaften zu schärfen. Die deutschen Messeveranstalter haben bereits vor einiger Zeit Strategien entwickelt, ihren Ausstellern bestmögliche Hilfestellung bei der Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie zu geben. Auch die Fachverbände haben spezielle Angebote für ihre Mitglieder. So hat zum Beispiel der ZVEI den ausstellenden Mitgliedsunternehmen auf der diesjährigen Light + Building und der Hannover Messe erneut seinen Anwaltsnotdienst an die Seite gestellt.