In letzter Zeit wurden dem AUMA vermehrt Fälle gemeldet, in denen Firmen mit Sitz im Ausland Ausstellern Besucherlisten anbieten. Hierzu werden den Ausstellern gezielt vor der Messe in der Regel englischsprachige E-Mails zugeschickt, in denen mehrere Tausend Besucherdaten der vom Aussteller gebuchten Messe mit Firmenname, Berufsbezeichnung, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Postadresse und Website-Adresse versprochen werden. Nun ist dem AUMA erstmals ein Fall bekannt geworden, in dem ein Aussteller auf ein solches Angebot tatsächlich eingegangen ist, und 18.000 Datensätze für 350 US$ erworben hat. Die versprochene Lieferung blieb jedoch trotz Zahlung bis heute aus.
Klar ist: Deutsche Messeveranstalter geben Besucherdaten nicht an Adresshändler weiter. Daher können Aussteller davon ausgehen, dass derartige Angebote regelmäßig in betrügerischer Absicht abgegeben werden, da die versprochene Gegenleistung gar nicht geliefert werden kann. Darüber hinaus haben Kontaktlisten von Adresshändlern ohnehin nur einen eingeschränkten Wert. In § 7 UWG ist nämlich geregelt, dass eine Kontaktaufnahme zu Werbezwecken per E-Mail oder Telefon grundsätzlich nur dann erlaubt ist, wenn der Betroffene zuvor ausdrücklich eingewilligt hat. Listen mit Mail-Adressen können daher de facto nicht genutzt werden, da keine spezifische Einwilligungserklärung der Betroffenen vorliegt.
Die öffentlich zugänglichen Ausstellerverzeichnisse der Messeveranstalter werden von Betrügern missbraucht, um ausstellende Unternehmen gezielt im Zusammenhang mit ihrem Messeauftritt anzuschreiben. Durch eine Bezugnahme auf die anstehende Messe, zu der der Aussteller angemeldet ist, wird suggeriert, dass bereits eine Geschäftsbeziehung besteht und der Anbieter mit dem Messeveranstalter zusammenarbeitet. Mit dieser Masche gelingt es dann, dass Aussteller auf derartige Angebote eingehen und Gelder auf Konten im außereuropäischen Ausland überweisen. Ist das Geld erst einmal im Ausland, ist es – gerade bei nur dreistelligen Beträgen – praktisch unmöglich, sein Geld zurückzubekommen.