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17. April 2015Recht

BMWi legt Gesetzentwurf zur WLAN Störerhaftung vor

​Deutschland liegt bei der Verbreitung von kostenlosen WLAN-Hotspots im internationalen Vergleich weit zurück. Die Gründe dafür liegen vor allem in der allgemeinen Unklarheit darüber, wann ein Anbieter von kostenlosem WLAN für von anderen begangene Rechtsverletzungen haften muss. Ein Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) soll das nun ändern. In Deutschland sollen Flughäfen, Cafés oder auch Rathäuser und Bibliotheken künftig rechtssicher kostenloses WLAN anbieten können. Das werde dem Ausbau öffentlich zugänglicher Hotspots einen Schub geben und die Nutzung vorhandener Infrastruktur erleichtern, hofft das BMWi. Mehrere deutsche Messegesellschaften bieten ihren Besuchern schon seit einiger Zeit kostenloses WLAN als Kundenservice an.

Nach dem Gesetzentwurf soll es künftig zur Vermeidung einer Haftung genügen, wenn ein geschäftsmäßiger Anbieter seinen Router ausreichend verschlüsselt und sich vom Nutzer zusichern lässt, dass dieser keine Rechtsverletzungen über den WLAN-Anschluss begehen wird. Dazu soll ein „Klick“ auf eine entsprechende Erklärung genügen, bevor sich der Nutzer im entsprechenden WLAN anmeldet. Die Eingabe des Namens der Nutzer ist nicht zwingend vorgeschrieben.

Kritiker des Gesetzentwurfs mahnen an, dass die darin enthaltenen Formulierungen weiterhin unscharf sind. Voraussichtlich werden die Gerichte definieren müssen, was eine „ausreichende Verschlüsselung“ ist. Vor allem aber die Schlechterstellung von privaten Anschlussbetreibern gegenüber den kommerziellen Anbietern wird bemängelt. Private WLAN-Anbieter müssen ihre Nutzer zusätzlich namentlich kennen. Diese Ungleichbehandlung begründet das Ministerium damit, dass sich strafrechtlich oder urheberrechtlich relevante Rechtsverstöße im Schutz der Privatheit leichter begehen lassen.

Nach Abschluss des Konsultationsverfahrens mit Ländern und Verbänden muss der Entwurf gegenüber der Europäischen Kommission notifiziert werden. Anschließend soll er im Kabinett beschlossen werden.




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