Der Bund hat die Antragsfristen für die Überbrückungshilfe II, die Novemberhilfe und die Dezemberhilfe verlängert. Die Überbrückungshilfe II ist danach noch bis zum 31.03.2021 beantragbar. Bislang sollte dies nur bis zum 31.01.2021 möglich sein. Anträge auf November- und Dezemberhilfe können noch bis zum 30.04.2021 gestellt werden. Bisher galten hier die Fristen 31.01.2021 und 31.03.2021.
Mit den November-/Dezemberhilfen unterstützt die Bundesregierung Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die aufgrund der Corona-bedingten Maßnahmen im November und Dezember 2020 schließen mussten. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November sowie im Dezember 2019, tageweise anteilig für die Dauer der Corona-bedingten Schließungen. Eine Deckelung ergibt sich dabei aus den beihilferechtlich zulässigen Förderhöchstgrenzen. Seit dem 12.01.21 können die Bundesländer mit den regulären Auszahlungen der Novemberhilfe beginnen; bislang wurden Abschläge ausgezahlt. Auch die Dezemberhilfe wird derzeit in Form von Abschlägen ausbezahlt. Für die Novemberhilfe PLUS sowie die Dezemberhilfe PLUS, deren Fördergrenzen, beihilferechtlich abgesichert, weit höher sind, wird voraussichtlich ab ca. Mitte Februar 2021 die Antragstellung und Bewilligung starten.
Die Überbrückungshilfe II wird von der Bundesregierung als Überbrückungshilfe III fortgesetzt. Das Programm wurde verbessert und erweitert, so dass es auch die Folgen der Schließungen im Januar und evtl. darüber hinaus abfedern soll. Insbesondere wurde der monatliche Maximalbetrag für alle betroffenen Unternehmen auf 200.000 Euro pro Monat und für direkt oder indirekt von staatlichen Schließungen betroffene Unternehmen deutlich auf 500.000 Euro pro Monat erhöht. Nach neuesten Beschlüssen soll der monatliche Maximalbetrag in Kürze sogar auf 1,5 Mio. Euro angehoben werden. Außerdem wurde der Kreis der Antragsberechtigten ausgedehnt. Die Laufzeit der Überbrückungshilfe III wurde bis Ende Juni 2021 verlängert.
Anträge für die branchenoffene Überbrückungshilfe II/III und November-/Dezemberhilfe müssen digital über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer über eine IT-Plattform des Bundes gestellt werden.
Detaillierte Informationen beim AUMA:
Coronavirus: Wirtschaftshilfen
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html