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25. September 2020Messe­wirtschaft

Bund verlängert Corona-Überbrückungshilfe

Der Bund verlängert die ursprünglich Ende September 2020 auslaufende Corona-Überbrückungshilfe für Soloselbstständige, Freiberufler und Unternehmen bis zum Jahresende. Das betrifft auch kleine und mittelständische Messeunternehmen, die Corona-bedingt ganz oder teilweise ihren Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Zusätzlich haben Bund und Länder für die Monate September bis Dezember zahlreiche Verbesserungen abgestimmt: Unter anderem wird der Zugang zur Unterstützung flexibilisiert, die Deckelung der Unterstützung für KMU gestrichen sowie der maximale Fördersatz auf 90 Prozent der betrieblichen Fixkosten erhöht. Anträge für die weiterhin branchenoffene „Überbrückungshilfe II“ können voraussichtlich ab Mitte Oktober wie bisher digital über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der Investitionsbank gestellt werden.

Die wichtigsten Verbesserungen

  • Bisher konnten Firmen nur dann Überbrückungshilfe beantragen, wenn ihre Umsätze im April und Mai 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 60 Prozent gesunken waren. Künftig reicht ein durchschnittlicher Umsatzrückgang von 30 Prozent von April bis August oder ein Umsatzrückgang in zwei zusammenhängenden Monaten innerhalb dieses Zeitraums von mindestens 50 Prozent.
  • Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten konnten bislang maximal 3.000 Euro pro Monat und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten maximal 5.000 Euro pro Monat erhalten. Diese Höchstgrenzen werden gestrichen. Die maximale Förderhöhe wird von 80 auf 90 Prozent der förderfähigen betrieblichen Fixkosten und die Personalkostenpauschale von 10 Prozent auf 20 Prozent erhöht.

Die Überbrückungshilfen sind nicht-rückzahlbare Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten. Der Höchstbetrag pro Monat für Unternehmen bleibt mit 50.000 Euro in der bisherigen Höhe.

Im Rahmen des Überbrückungshilfeprogramms für kleine und mittelständische Unternehmen wurden laut Bundeswirtschaftsministerium bis 22. September 2020 76.500 Anträge mit einem Volumen von rund 1,1 Milliarden Euro gestellt und rund 772 Millionen Euro bewilligt. Insgesamt hat der Bund Corona-Hilfen im Volumen von 69,4 Milliarden Euro bewilligt.

Weitere Informationen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Beantragung der Überbrückungshilfe II ab Oktober 2020
Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden. Wichtig: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe, die Fördermonate Juni bis August 2020,  müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 30. September 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen. Die Beantragung ist ausschließlich über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer / vereidigte Buchprüfer möglich. StB und WP müssen sich zunächst über ein zentrales Portal des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) registrieren. Dort können anschließend Anträge für das gesamte Bundesgebiet gestellt werden.

 www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de





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