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26. April 2021Recht

Bundesförderung für raumlufttechnische Anlagen jetzt verbessert

Der Bund fördert Maßnahmen an bestehenden stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten. Seit 2. April 2021 gibt es höhere Zuschüsse.

Bereits seit dem 20. Oktober 2020 fördert der Bund Maßnahmen an bestehenden stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten. Ziel ist es, das Coronainfektions-Risiko ausgehend von potenziell virusbeladenen Aerosolen durch unzureichende Lüftung in geschlossenen Räumen zu senken. Am 2. April 2021 ist nun die novellierte Bundesförderungsrichtlinie mit deutlichen Verbesserungen des Programms in Kraft getreten.

Statt bisher 40% können nun bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben bezuschusst werden. Der maximal mögliche Förderbetrag wurde von 100.000 Euro auf 200.000 Euro pro bestehender RLT-Anlage erhöht.

Förderfähig sind etwa Maßnahmen zur Umluftvermeidung bzw. -reduzierung und zur Erhöhung des Frischluftanteils, Umbauten an der RLT-Anlage zur Reinigung der Umluft durch Einbau infektionsschutzgerechter Filterstufen und Anlagen zur Luftdesinfektion, Maßnahmen zur Optimierung der Lüftungsströmung in den Räumen, die von einer RLT-Anlage versorgt werden, oder die Erstellung eines Konzepts zur infektionsschutzgerechten Lüftung.

Nicht förderfähig sind u.a. Maßnahmen, die rein der Instandhaltung oder -setzung bestehender RLT-Anlagen dienen.

Eine Antragsberechtigung besteht bei Unternehmen dann, wenn die Finanzierung durch Beteiligung oder sonstige Weise zu mindestens 50 Prozent durch den Bund, die Länder oder Kommunen erfolgt.

Weitere Informationen: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Raumlufttechnische_Anlagen/raumlufttechnische_anlagen_node.html




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