Der Nationale Volkskongress der VR China hat beschlossen, Sondergerichte für Rechtsstreitigkeiten im Rahmen des Gewerblichen Rechtsschutzes (Intellectual Property Courts) in Shanghai, Beijing und Guangzhou einzurichten. Dies soll dazu beitragen, Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes zukünftig schneller und fachlich besonders spezialisiert zu lösen. Die Gerichte sind erstinstanzlich in Zivilrechts- und Verwaltungsrechtsverfahren im Bereich des Patentrechts und anderer IP-Rechtsgebiete zuständig, die einen hohen Spezialisierungsgrad erfordern. Als Berufungsinstanz werden die IP-Gerichte auch im Rahmen von marken- und urheberrechtlichen Verfahren tätig werden. Um eine größtmögliche fachliche Kompetenz in diesen Verfahren zu ermöglichen, werden diese Gerichte nicht den örtlichen Zuständigkeitsbegrenzungen der allgemeinen Gerichte unterliegen, sondern überregional tätig sein.
Derzeit entfallen beinahe die Hälfte aller in China anhängigen Verfahren im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes auf die allgemeinen Gerichte von Shanghai, Beijing und Guangzhou. Sie verfügen daher bereits heute schon über eigene Kammern zum gewerblichen Rechtsschutz. Die Errichtung von spezialisierten IP-Gerichten an diesen Standorten ist somit eine sinnvolle Weiterentwicklung. Der AUMA hofft, dass dadurch auch der Rechtsschutz von deutschen Ausstellern auf chinesischen Messen verbessert werden wird.