Online-Nutzungsdaten können jetzt datenschutzgerecht ermittelt werden
Seit dem 01.07.2011 können Online-Nutzungsdaten der von dem Skalierbaren Zentralen Messsystem (SZM) erfassten Online-Angebote nach den von Datenschützern erhobenen Ansprüchen ermittelt werden. Das SZM-Verfahren wird bei der monatlichen IVW-Ausweisung von Online-Nutzungsdaten für Online-Werbeträger genutzt. Die datenschutzrechtlichen Anpassungen haben dazu geführt, dass nun alle Zählboxen ein Software-Update erhalten, durch das die IP-Adressen der Webseitenbesucher vor der Verarbeitung gekürzt und dadurch anonymisiert werden. Ferner soll der Nutzer durch eine Opt-Out-Funktion die Möglichkeit erhalten, die Erfassung seiner Nutzungsdaten durch das SZM auf Dauer zu unterbinden.