Zurück zur Übersicht
3. April 2018Recht

Datenschutz: Guidelines zur Einwilligung

​Die europäische Arbeitsgruppe der Datenschutzbehörden der Mitgliedsstaaten hat einen neuen Entwurf für Guidelines mit Blick auf die Anwendung der ab 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung veröffentlicht. Ein aktuelles Arbeitspapier beschäftigt sich dabei konkret mit Fragen der rechtssicheren Einwilligung. Nach Art. 7 DSGVO muss das Ersuchen um Einwilligung in verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache erfolgen. Ferner muss die Einwilligung freiwillig erteilt werden. Dabei muss der Verantwortliche nachweisen können, dass eine wirksame Einwilligung vorliegt. In dem Arbeitspapier weist die Datenschutzgruppe ausdrücklich darauf hin, dass Einwilligungen, die unter bisher geltendem Recht eingeholt wurden, auch nach dem 25. Mai 2018 gültig bleiben.

Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit hat hierzu im Nachgang im Februar eine Praxishilfe speziell zum Thema Einwilligung veröffentlicht. Sowohl für Messeveranstalter als auch für Aussteller ist die Einwilligung ein wichtiges Instrument, um personenbezogene Daten datenschutzkonform – insbesondere zu Werbezwecken – zu nutzen.



Wir verwenden nur technisch notwendige Cookies auf unserer Webseite.
Informationen zum Datenschutz beim AUMA finden Sie hier.