Am 1. September 2015 ist in Russland ein neues Datenschutzgesetz in Kraft getreten, wonach personenbezogene Daten von in Russland lebenden russischen Staatsbürgern nur in Russland erhoben und gespeichert werden dürfen.
In einer am 12.08.2015 veröffentlichten Erklärung des russischen Ministeriums für Tele- und Massenkommunikation wird klargestellt, welche Unternehmen von dem Gesetz betroffen sind: Unternehmen mit Niederlassungen, Repräsentanzen oder Handelsvertretern in Russland, die personenbezogene Daten von russischen Staatsbürgern in Russland sammeln, aufzeichnen, speichern oder aktualisieren. Aber auch rein deutsche Firmen mit einer Internetpräsenz, die sich gezielt an Russen wendet, treffen die neuen Pflichten. Das Ministerium nennt dabei folgende Kriterien für die Russland-Ausrichtung einer Website: die Nutzung russischer Top Level Domains wie .ru, .su, .moscow etc., die Verfügbarkeit einer Website-Version in russischer Sprache, die Schaltung russischer Anzeigen auf der Seite sowie die Möglichkeit, online in Rubel zu bezahlen.
Nicht nur die Erhebung der Daten russischer Staatsbürger, sondern auch deren Aktualisierung muss auf in Russland stehenden Servern erfolgen. Das neue Gesetz verbietet jedoch nicht, die in Russland gewonnen Daten von den russischen auf deutsche Server zu übertragen und dann in Deutschland zu speichern. Auch ist ein Fernzugriff auf russische Datenbanken aus einem anderen Land möglich. Außerdem werden nur personenbezogene Daten erfasst, die von dem Unternehmen selbst gesammelt wurden. Erhält ein Unternehmen unaufgefordert oder zufällig personenbezogene Daten eines russischen Staatsbürgers z.B. per Email, sind diese Daten nicht von dem Gesetz erfasst.
Das Gesetz gilt nicht rückwirkend, so dass personenbezogene Daten, die vor dem 01.09.2015 erhoben wurden, in Datenbanken außerhalb Russlands verbleiben können. Dies gilt allerdings nur so lange, wie die Daten unverändert bleiben. Das Ministerium bestätigte, dass nicht-russische Unternehmen nicht vor Januar 2016 geprüft werden. Wer die neuen Regeln verletzt, dem droht die Blockade seiner Internetseite in Russland. Daneben sind bei Verstößen auch Geldbußen möglich.