Zurück zur Übersicht
4. Dezember 2017Recht

Die E-Rechnung kommt

​​​​​​​​Am 27. November 2018 tritt die E-Rechnungsverordnung in Kraft. Ab dann sind alle Bundesministerien verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen. Alle übrigen Bundesbehörden und Unternehmen des Bundes, die als öffentliche Auftraggeber gelten, trifft diese Pflicht ein Jahr später, ab November 2019. Ab 27.11.2020 müssen alle Behörden und öffentlichen Auftraggeber Rechnungen elektronisch empfangen und auch ausstellen. Bis spätestens 18.04.2020 müssen die Bundesländer ebenfalls Regelungen zum Versand und Empfang aller anderen öffentlichen Auftraggeber (Länder, Kommunen) in ihre Gesetze aufnehmen.

Rechtlich zulässig sind nach der Verordnung Rechnungsformate, die ausschließlich aus strukturierten Daten bestehen sowie Rechnungsformate, die teilweise aus einem strukturierten Format sowie teilweise aus einer Bilddatei bestehen. Reine Bilddateien wie PDF-Rechnungen hingegen, erfüllen die Vorgaben für eine E-Rechnung nicht.

Von besonderer Relevanz können die neuen Regelungen für die Messegesellschaften sein, die selbst öffentliche Auftraggeber sind, sowie für Durchführungsgesellschaften, die Rechnungen im Rahmen des Auslandsmesseprogramms an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellen.



Wir verwenden nur technisch notwendige Cookies auf unserer Webseite.
Informationen zum Datenschutz beim AUMA finden Sie hier.