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15. Dezember 2017Recht

Drohnen: Registrierungspflicht kommt

​​​​​​​Das Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf einheitliche Richtlinien für Drohnen und deren Piloten in Europa geeinigt. Die neuen Regeln sollen, so die Kommission, 2019 in Kraft treten.

Jede Drohne, die mehr als 250 Gramm wiegt, muss zukünftig formell zugelassen werden. Drohnen erhalten ein Nummernschild in Form einer digitalen Nummerntafel. Drohnenpiloten benötigen eine Zulassung. Somit können Polizisten den Besitzer der Drohne eindeutig und unkompliziert per App identifizieren. Ersichtlich werden über die App der Drohnentyp, die zugelassene Verwendungsart und die Zertifizierung des Piloten. Mittels eines eingebauten Geofencing-Chips soll es Drohnen technisch unmöglich gemacht werden, in einen Flugverbotsbereich eindringen zu können.

In Deutschland gilt seit dem 7. April 2017 die Drohnenverordnung. Sie enthält bereits Regelungen bezüglich der Kennzeichnungspflicht und der Pflicht zur Vorlage eines Kenntnisnachweises.

Drohnen werden auf Messen nicht nur als Exponate sondern auch zu Werbezwecken oder für Foto- und Filmaufnahmen genutzt. Die Nutzung von Drohnen auf Messen wirft daher regelmäßig zahlreiche Rechtsfragen auf.​​​​



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