Elektronische Rechnungen künftig einfacher
Am 2. Februar 2011 hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen. Er sieht unter anderem vor, dass für elektronische Rechnungen künftig weder eine qualifizierte Signatur noch das EDI-Verfahren zwingend erforderlich sind. Das Gesetz soll für alle Umsätze ab dem 1. Juli 2011 gültig sein. Durch die geplante Gesetzesänderung sollen die Vorgaben der EU-Richtlinie 2010/45/EU vom 13.07.2010 umgesetzt werden. Nach dieser Richtlinie sind ab dem 1. Januar 2013 zwingend Papier- und elektronische Rechnungen gleich zu behandeln. Im Ergebnis können dann auch elektronische Rechnungen, die z. B. per E-Mail, als PDF- oder Textdatei (als E-Mail-Anhang oder Web-Download) übermittelt werden, zum Vorsteuerabzug berechtigen, ohne dass es einer Signatur bedürfe.