Seit April können Messen in Deutschland wieder ohne Corona-Restriktionen stattfinden. Für Messen mit internationalem Publikum ist es jedoch noch ein Re-Start mit Hindernissen. Gerade Besucher und Aussteller aus dem außereuropäischen Ausland müssen für die Einreise nach Deutschland immer noch pandemiebedingt Hürden nehmen. Vor allem Messebesucher aus Indien haben Probleme.
Messeteilnehmer können auch ungeimpft einreisen
Messeteilnehmer können – egal ob geimpft oder ungeimpft – grundsätzlich nach Deutschland einreisen. Schon zu Beginn der Pandemie hat die Bundesregierung festgestellt, dass Reisen zu Messen immer Geschäftsreisen mit wichtigem Grund sind und hierbei auch in Pandemie-Zeiten die Einreise möglich sein muss. Zum Zwecke der Messeteilnahme können also auch Menschen einreisen, die noch nicht geimpft oder mit einem in Deutschland nicht anerkannten Impfstoff geimpft sind. Geplant ist, dass die bislang gültige Coronavirus-Einreiseverordnung Ende Mai außer Kraft tritt und dann auch alle pandemiebedingten Einreisebeschränkungen entfallen. Im Kern sind das gute rechtliche Voraussetzungen für die in diesem Frühjahr und Sommer geplanten internationalen Messen.
Praktische Hindernisse: Terminengpässe und zusätzliche Dokumente
Was in der Theorie gut klingt, führt zurzeit nicht dazu, dass auch in der Praxis die Einreise immer möglich ist. Messeveranstalter und deren Auslandsvertretungen sowie Unternehmensvertreter aus dem Ausland, die gerne an Messen teilnehmen möchten, berichten, dass es zu praktischen Problemen bei den deutschen Botschaften und Konsulaten kommt. So sei es teilweise schwierig, Termine zur Beantragung eines Visums zu bekommen. Besonders starke Terminengpässe gibt es zurzeit in Indien. Auch werden die für Messeteilnehmer geltenden besonderen Einreiseregeln häufig nicht klar kommuniziert, oder es werden zusätzliche Dokumente gefordert, die bei Messereisen nicht notwendig sind.
Der AUMA fordert:
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Eine bevorzugte Behandlung von Messeteilnehmenden bei der Visumbeantragung bei Termin-Enggpässen
- Klare Kommunikation und einheitliche Anwendung der bei Messeteilnehmern für die Einreise erforderlichen Dokumente: Insbesondere ist grundsätzlich kein Formular zur unbedingten Erforderlichkeit von Geschäftsreisen und auch kein Einladungsschreiben des Messeveranstalters erforderlich.
- Keine Anforderung zusätzlicher (Original-)Dokumente, die durch den Messeveranstalter übermittelt werden müssen
- Entsprechend der EU-Empfehlung vom Februar 2022 die Anerkennung der von der WHO anerkannten Impfstoffe Sinovac und Sinopharm
Wichtig ist, dass Politik und Verwaltung zügig handeln, da die Unternehmen derzeit über ihre Messeteilnahmen in diesem Frühjahr und Sommer entscheiden.