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16. September 2014Recht

Energiewirtschaftsrecht

​​​​​Neue Pflichten ab Dezember 2015

​Bis zum 5. Dezember 2015 haben alle Nicht-KMU`s in Deutschland verpflichtend Energieaudits zu absolvieren, so sieht es ein vom Bundeswirtschaftsministerium am 31. Juli 2014 veröffentlichter Entwurf für ein novelliertes Energiedienstleistungsgesetz vor. Damit will die Bundesregierung die Vorgaben des Artikels 8 der EU-Energieeffizienzrichtlinie umsetzen. Laut Definition der EU Kommission sind KMU`s solche Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. Das Energieaudit wird den Anforderungen der DIN EN 16247-1 zu entsprechen haben, muss von einem unabhängigen qualifizierten Experten durchgeführt und alle vier Jahre wiederholt werden.

Alternativ können die Unternehmen auch nach ISO 5001 zertifizierte Energiemanagementsysteme oder Umweltmanagementsysteme nach EMAS einrichten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle soll laut Gesetzesentwurf Stichprobenkontrollen über die Durchführung der Energieaudits durchführen. Bei Nichteinhaltung drohen den Unternehmen Geldbußen. Kritiker werfen der EU-Kommission und der Bundesregierung vor, dass die Energieaudits nur zu unnützen Kostenbelastungen der Unternehmen führen, da die Wirtschaft wegen der steigenden Energiepreise ohnehin in großem Maß auf Energieeffizienz achtet. Der Gesetzesentwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmt; das Konsultationsverfahren der interessierten Fachkreise endete am 20. August 2014.




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