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17. Juli 2024Recht

EU: Einheitliches Patentsystem mit Erfolg eingeführt

Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des einheitlichen Patentsystems verzeichnet das Europäische Patentamt bereits 27.000 Registrierungen entsprechender Patente. Das Einheitspatent tritt neben die nationalen und europäischen Patente und gilt in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten. Es bietet Unternehmen damit die Möglichkeit, ihre Innovationen noch effizienter zu schützen und somit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Teil des neuen Patentsystems ist auch das Einheitliche Patentgericht, das für die Einheitspatente, bestehende europäische Patente und in speziellen Fällen auch für nicht einheitliche neue europäische Patente zuständig ist. Momentan sind 17 EU-Mitgliedstaaten Teil des Einheitspatentgerichts: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien und Schweden.

Vertiefte Informationen zum europäischen Patentrecht finden Unternehmen u.a. auf der Seite des Deutschen Patent- und Markenamtes DPMA. Das DPMA hat dort auch seinen Jahresbericht 2023 mit Statistiken und Hinweisen zu Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen veröffentlicht.

Der gewerbliche Rechtsschutz ist überaus wichtig für die europäische Innovationslandschaft. Der AUMA hat daher im vergangenen Juni gemeinsam mit dem EUIPO für zahlreiche Vertreter deutscher Messeveranstalter eine Informationsveranstaltung zum Schutz von Marken und Produkten beim Ausstellen auf Messen durchgeführt.

17. Juli 2024




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