Die EU-Kommission hat die beihilferechtlichen Obergrenzen für Finanzhilfen, die Unternehmen im Rahmen der Corona-Pandemie unterstützen sollen, deutlich erhöht. Bislang lag die Förderhöchstgrenze für Kleinbeihilfen bei 800.000 Euro; nun sind es 1,8 Mio. Euro. Die Förderhöchstgrenze für Fixkosten wurde von bislang 3 Mio. Euro auf jetzt 10 Mio. Euro angehoben.
Dies betrifft die auf der Kleinbeihilfen- oder der Fixkostenregelung basierenden Wirtschaftshilfen wie die Überbrückungshilfe oder die November/Dezemberhilfe (normal und Plus). Außerdem wurde der Befristete Rahmen für staatliche Beihilfen (Temporary Framework) bis zum 31.12.2021 verlängert.
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