Das Europäische Parlament hat am 15.04.2014 einem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, nach dem Firmen mit mehr als 500 Mitarbeitern künftig ihre Grundsätze, Risiken und Ergebnisse im Bereich von Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerfragen sowie bei der Bekämpfung von Korruption und Bestechung offenlegen sollen.
Börsennotierte Unternehmen sollen darüber hinaus auch zu der personellen Vielfalt in ihren Leitungs- und Kontrollorganen Stellung nehmen. Hintergrund hierzu ist, dass die Kommission es als ein Versagen des Marktes und der Regulierung ansieht, dass nur etwa 2.500 der 42.000 europäischen Großunternehmen Informationen zum Umgang mit ihrer sozialen Verantwortung veröffentlichen.
Künftig sollen Kapitalgesellschaften, die von öffentlichem Interesse sind, mehr als 500 Mitarbeiter haben und eine Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. Euro oder einen Nettoumsatz von mehr als 40 Mio. Euro ausweisen, im Geschäftsbericht eine Erklärung über ihre Unternehmenspolitik und die sich daraus ergebenden Risiken in den oben genannten Themenbereichen abgeben. Die Kommission will durch diese erzwungene Transparenz die soziale Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social Responsibility) steigern.
BDI und DIHK haben sich bereits im vergangenen Jahr klar gegen die Pläne der Kommission ausgesprochen. Die entstehenden Bürokratiekosten und der personelle Aufwand würden nach ihrer Einschätzung den Betrieben wertvolle Ressourcen entziehen, die sie an anderer Stelle besser einsetzen könnten. Es dürfe keine weitere unnötige Belastung des Mittelstandes geben. Darüber hinaus könnten gesetzliche Vorgaben das freiwillige Engagement der Betriebe konterkarieren. Als nächsten Schritt im Gesetzgebungsverfahren muss nun der Europäische Rat dem Vorhaben zustimmen. Der Rat kann den Vorschlag in der Fassung der 1. Lesung des Parlaments annehmen oder seinerseits Änderungen vornehmen.