Die EU-Kommission hat neue Schwellenwerte für öffentliche Aufträge festgelegt. Sie gelten ab 01.01.2020. Aufgrund der dynamischen Verweisung in § 106 GWB gelten die neuen Schwellenwerte damit auch direkt in Deutschland.
Ab 01.01.2020 gelten bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen niedrigere Schwellenwerte. Von der Höhe des geschätzten Auftragswertes hängt es ab, ob der Auftraggeber eine Ausschreibung als EU-Verfahren oder als nationales Vergabeverfahren durchführen muss. Liegt der Auftragswert oberhalb der Schwellenwerte muss eine Ausschreibung europaweit erfolgen. Die künftigen EU-Schwellenwerte (netto ohne Umsatzsteuer) sinken im Vergleich zu den Schwellenwerten für 2018 und 2019 in allen Bereichen:
Auftragsart
| bis Ende 2019
| ab 2020
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Bauaufträge
| 5.548.000 Euro
| 5.350.000 Euro
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Liefer- und Dienstleistungs-Aufträge von öffentlichen Auftraggebern
| 221.000 Euro
| 214.000 Euro
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Liefer- und Dienstleistungs-Aufträge von zentralen Regierungsbehörden
| 144.000 Euro
| 139.000 Euro
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