Am 20. Februar 2019 haben die EU-Mitgliedstaaten einen Vorschlag der Kommission zur Modernisierung der gemeinsamen Visumpolitik der EU gebilligt. Hierdurch soll es Reisenden erleichtert werden, ein Visum für die Einreise nach Europa zu erhalten.
Zu den neuen Regeln gehören insbesondere:
- Reisende können ihre Anträge bis 6 Monate vor der geplanten Reise einreichen, statt wie bisher 3 Monate.
- Soweit verfügbar, können Visumanträge auch elektronisch ausgefüllt und unterschrieben werden.
- Der allgemeine Grundsatz, dass alle Antragsteller jedes Mal persönlich den Visumantrag einreichen müssen, wird abgeschafft.
- Vielreisende mit einer positiven Visumhistorie können dank verbindlicher und klarer Voraussetzungen leichter als bisher ein Mehrfachvisum mit einer allmählich zunehmenden Gültigkeitsdauer von 1 Jahr auf maximal 5 Jahre erhalten.
Der AUMA setzt sich schon seit vielen Jahren für die Vereinfachung des Visumverfahrens für Geschäftsreisende ein, die an Messen in Deutschland teilnehmen wollen. Für die Messewirtschaft ist es besonders erfreulich, dass die Antragsfrist von 3 auf 6 Monate erhöht wurde. Messebesucher und Aussteller können sich nämlich so gerade bei deutschen Botschaften mit langen Wartezeiten, wie etwa im Iran, noch früher um eine Visumbeantragung und damit Visumerteilung rechtzeitig vor Messebeginn bemühen. Auch die Erleichterung der Erteilung von Mehrfachvisa sowie der Verzicht auf den Grundsatz der persönlichen Vorsprache kommt Messereisenden entgegen, da so Zeit und Geld für die Visumbeantragung gespart werden kann.
Die neuen Regeln müssen nun noch vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden. Sechs Monate nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union werden sie dann wirksam.