Zurück zur Übersicht
28. Februar 2018Recht

EU will Handelsplattformen für gefälschte Produkte veröffentlichen

​​​​​​​​​Die europäische Kommission beabsichtigt, 2018 eine Liste von außerhalb der Europäischen Union gelegenen virtuellen und realen Marktplätzen zu veröffentlichen, auf denen regelmäßig erhebliche Verletzungen der Schutzrechte des geistigen Eigentums zu verzeichnen sind. Um eine entsprechende Liste zusammenzustellen, hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation erlassen und bittet noch bis zum 16. April 2018 um schriftliche Beiträge. Ziel ist es, eine Übersicht über solche Marktplätze zu erhalten, auf denen Marken- und Produktpiraterie an der Tagesordnung sind. Ein besonderer Fokus soll dabei auf Online-Marktplätzen liegen. Die Betreiber und Eigentümer der Marktplätze, aber auch lokale Behörden und Regierungen werden mittels der Liste aufgefordert, Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums zu ergreifen.

Die Kommission plant außerdem eine Überwachung der Maßnahmen, die die lokalen Behörden und die Betreiber und Marktteilnehmer zur Eindämmung von Verletzungen der Schutzrechte des geistigen Eigentums in die Wege leiten. Die Eigentümer und Betreiber dieser Marktplätze werden von der EU ausdrücklich aufgefordert, Geschäftsmodelle einzuführen, die auf der Verbreitung legitimer Inhalte und Produkte beruhen, und darüber hinaus mit Rechteinhabern und Vollstreckungsbeamten zusammenzuarbeiten, um gegen Verstöße vorzugehen. Von den zuständigen Regierungsbehörden wird erwartet, dass sie geeignete Durchsetzungsmaßnahmen schaffen und diese auch ergreifen. Die Kommission hofft, dass die Liste außerdem ein wirksames Instrument sein wird, um das Bewusstsein der Verbraucher für die Risiken zu schärfen, die mit diesen Marktplätzen verbunden sind.



Wir verwenden nur technisch notwendige Cookies auf unserer Webseite.
Informationen zum Datenschutz beim AUMA finden Sie hier.