Zurück zur Übersicht
31. August 2018Recht

EuGH zu Urheberrecht bei Fotos

​​​​​​​​​​​​​​​​​​​Wer ohne vorherige Erlaubnis Bilder von anderen Webseiten auf seine Seite stellt, verletzt Urheberrecht - selbst wenn sie dort frei zugänglich gewesen sind, das hat der EuGH am 7.8.2018 mit Az.: C-161/17 entschieden.

​Ein Fotograf hatte das Land Nordrhein-Westfalen auf Schadensersatz und Unterlassung verklagt, weil eine Schülerin aus der Stadt Waltrop in einem Referat für ihre Spracharbeitsgemeinschaft ein Foto von ihm verwendet hatte. Das Foto hatte sie, ohne sein Einverständnis einzuholen aus dem Internet von einer Reisewebseite heruntergeladen. Der Fotograf ist auf sein Foto aufmerksam geworden, weil die Schule das Referat auf ihrer Webseite veröffentlicht hatte. 

Der Fall ist aufgrund seiner grundsätzlichen rechtlichen Bedeutung bis zum BGH gelangt, der im Rahmen des Verfahrens den EuGH zur Klärung folgender Frage angerufen hat: Handelt es sich auch dann um eine rechtswidrige „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne der Urheberrechtsrichtlinie der EU, wenn ein Foto auf einer Webseite verwendet wird, welches zuvor mit Einverständnis des Fotografen und ohne Maßnahmen, die das Herunterladen beschränken, bereits auf einer anderen Seite eingestellt gewesen ist? 

Der EuGH bejaht dies. Der Begriff „öffentliche Wiedergabe“ sei weit auszulegen. Außerdem sei das Kopieren und anschließend an anderer Stelle Veröffentlichen von Fotos nicht mit dem Setzen von Hyperlinks zu urheberrechtlich geschützten Fotos zu vergleichen. Hyperlinks trügen zum guten Funktionieren des Internets bei, indem sie die Verbreitung von Informationen im Netz ermöglichen. Gleiches gelte aber nicht für das Kopieren von Inhalten. Es greifen laut EuGH hier auch keine bildungsrechtlichen Ausnahmen wie die Nutzung zur Veranschaulichung im Unterricht oder für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung.​

Das EuGH-Urteil bestätigt wie wichtig es ist, vor der Veröffentlichung fremden Bildmaterials immer das Einverständnis des Fotografen oder eine entsprechende Lizenz aus einer Bilddatenbank einzuholen. Das gilt insbesondere für die professionelle Nutzung in Präsentationen, auf Internetseiten oder in Social Media.





Wir verwenden nur technisch notwendige Cookies auf unserer Webseite.
Informationen zum Datenschutz beim AUMA finden Sie hier.