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28. September 2018Recht

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge

© Timo Klostermeier/pixelio.deFoto: © Timo Klostermeier/pixelio.de


Im Februar dieses Jahres hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge von den Behörden eingesetzt und verfolgt werden müssen, wenn sie das einzig geeignete Mittel zur schnellstmöglichen Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte sind. Kürzlich hat nun das VG Wiesbaden entschieden, dass in Frankfurt die Einführung eines zonenbezogenen Fahrverbots aufgrund der hohen Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitung erforderlich ist.

Fahrverbote schränken die Erreichbarkeit ein. Erreichbarkeit ist eine wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren von Messen. Insbesondere in den Auf- und Abbauphasen der Veranstaltungen sind die Messen auf eine schnelle und unkomplizierte Erreichbarkeit durch Diesel-LKWs angewiesen. Darüber hinaus könnten auch Besucherfahrzeuge betroffen sein. Die einzelnen deutschen Messegelände sind allerdings ganz unterschiedlich weit von ihren Stadtzentren entfernt. Der AUMA hat daher eine Umfrage bei seinen Mitgliedern durchgeführt, um eine mögliche Betroffenheit der Branche einschätzen zu können.

Ergebnis ist, dass in mehreren deutschen Messestädten bereits über die Einführung eines Fahrverbotes für Dieselfahrzeuge diskutiert wird. Die Messegelände fallen in der Regel aufgrund ihrer Lage am Rande der Stadtzentren bis auf wenige Ausnahmen allerdings wahrscheinlich nicht in die Zonen für Dieselfahrverbote. Sollte sich doch eine räumliche Betroffenheit ergeben, gehen die Messegesellschaften davon aus, dass geeignete Ausnahmeregelungen zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit des Verkehrsverbotes für sie getroffen werden. Es handelt sich hierbei aus ihrer Sicht um eine lokale Problemstellung, die auf kommunaler Ebene zu lösen ist. Grundsätzlich spricht sich aber auch der AUMA dafür aus, dass bei der Einführung von Dieselfahrverboten die besonderen Bedürfnisse der Messewirtschaft berücksichtigt werden.




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