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29. April 2011Recht

Funkfrequenzen

​​​​Klage gegen Funkfrequenzvergabe teilweise erfolgreich

Vor dem Bundesverwaltungsgericht hatte die Klage des Mobilfunkunternehmens e-plus gegen eine Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Vergabe von Funkfrequenzen teilweise Erfolg. Der Rechtsstreit wurde zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts an die Vorinstanz zurückverwiesen (BVerwG 6 C 6.10, 23. März 2011). In dem Versteigerungsverfahren konnte letztlich nur der Mobilfunkanbieter e-plus keine der begehrten Frequenzen im Bereich unter 1 GHz erlangen. Mit der Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht wollte das Unternehmen nun erreichen, dass dem Versteigerungsverfahren nachträglich die Grundlage entzogen wird. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist der entscheidungserhebliche Sachverhalt noch nicht vollständig aufgek​​lärt. Das betrifft zum einen die Frequenzknappheit als Voraussetzung für die Anordnung eines Vergabeverfahrens.

Außerdem sei nicht genügend geklärt, ob auf demselben sachlich und räumlich relevanten Markt, auf dem die neu vergebenen Frequenzen verwendet werden dürfen, in der Vergangenheit bereits Frequenzen ohne Versteigerungsverfahren zugeteilt worden sind. Das hatte das klagende Mobilfunkunternehmen behauptet. Diese Fragen sind nun von dem Verwaltungsgericht Köln zu klären. Eine Entscheidung wird voraussichtlich erst in einem dreiviertel Jahr erwartet.

Im Bereich der strittigen Funkfrequenzen arbeitet derzeit auch noch die drahtlose Mikrofontechnik. Die zukünftige gemeinsame Nutzung mit dem Mobilfunk könnte Funktionsstörungen bei den Mikrofonen provozieren. Der AUMA hatte daher bereits vor Beginn des Versteigerungsverfahrens der Frequenzen an die Mobilfunkbranche begonnen, sich gemeinsam mit EVVC und FAMAB aktiv für den Erhalt von Funkfrequenzen für die drahtlose Mikrofontechnik einzusetzen: Ein Fachforum für Experten der Messe- und Kongresswirtschaft hatte sich schon im Sommer 2010 intensiv mit den technischen Veränderungsprozessen beim drahtlosen Mikrofoneinsatz befasst.




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