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14. Mai 2012Recht

GEMA

​​​​​​​Neue Vergütungssätze für Veranstaltungen ab 2013


Die GEMA hat eine neue Tarifstruktur für den Veranstaltungsbereich vorgestellt: Danach sollen ab 01. Januar 2013 nur noch zwei Tarife für Veranstaltungen mit Unterhaltungs- und Tanzmusik gelten. Der neue Tarif M-V gilt für Veranstaltungen mit Tonträgerwiedergabe, der neue Tarif U-V gilt für Veranstaltungen mit Live-Musik. Folge der neuen Tarifstruktur ist, dass bei Veranstaltungen ohne Eintrittsgeld bis 133 m² Fläche die Vergütungssätze sinken, während sie bei Veranstaltungen über 133 m² Fläche steigen. Aussteller mit großen Messeständen müssen daher künftig für das Veranstalten von Standparties höhere GEMA-Lizenzgebühren zahlen. Ferner sollen sich die Gebühren um 50% erhöhen, wenn die Veranstaltung länger als fünf Stunden dauert. 

Da die neue Tarifstruktur gerade für Diskotheken- und Club-Betreiber zu erheblichen Gebührenerhöhungen von über 600% führen kann, hat die Bundesvereinigung der Musikveranstalter die geplanten Änderungen scharf kritisiert. Daraufhin hat die GEMA das reguläre Schiedsstellenverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt, der Aufsichtsbehörde der GEMA, eingeleitet. Die Vergütungssätze für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires zur Unterhaltung ohne Veranstaltungscharakter auf Messen und Ausstellungen (Tarif WR-VR-MES) bleiben bestehen und werden von den Änderungen zum 1.1.2013 nicht tangiert​​.



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