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16. September 2011Recht

GEZ-Gebührenreform hat noch keine Mehrheit

​​​​Der 15. Rundfunkstaatsvertrag, der Ende 2010 von den Ministerpräsidenten beschlossen wurde, muss derzeit von den Ländern ratifiziert werden. Erst sechs Bundsländer haben der Reform zugestimmt. Der Düsseldorfer Landtag hat die Abstimmung in Nordrhein-Westfalen nun auf den Spätherbst verschoben, weil die CDU weiteren Beratungsbedarf geltend gemacht hat. Dabei läuft jedoch die Frist; denn die Ratifizierung muss bis 31. Dezember 2011 erfolgen. Hintergrund für das Zögern ist auch die heftige Kritik, die die Reform der Rundfunkgebühren ausgelöst hat. Denn nach dem neuen Gebührensystem zahlt nicht nur jeder Haushalt eine Pauschalabgabe, sondern auch Unternehmen unterliegen einer neuen Beitragsstaffelung, die sich nach der Betriebsgröße richtet. Das würde in den Augen der Kritiker gerade kleine und mittelständische Unternehmen sehr stark belasten.

In Hinblick auf die Haushaltsabgabe, die Wohnungsinhaber und Hauseigentümer betreffen soll, ist derzeit nicht nur die geplante Zugriffsberechtigung der GEZ – zukünftig dann „Rundfunkservicezentrale“ – auf die Daten des Einwohnermeldeamtes und auf Daten von Adresshändlern ein großer Diskussionspunkt. Auch die im Rundfunkstaatsvertrag enthaltene Verpflichtung von Vermietern, Behörden über solche Mieter zu informieren, die über die behördlichen Datenbanken nicht auffindbar sind, löst große Sorgen bei Datenschützern aus. Dennoch halten es auch die Kritiker für unwahrscheinlich, dass die Reform bei den Landtags-Abstimmungen gänzlich scheitern wird: sie gehen von Nachbesserungen aus.




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