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8. April 2020Recht

Gutscheinlösung für Veranstaltungen

Die Bundesregierung hat am 08.04.2020 einen Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht beschlossen. Hierdurch sollen, die erheblichen Liquiditätsengpässe für Veranstalter, deren Events aufgrund der Coronakrise abgesagt werden mussten, verringert werden. Grundsätzlich müssen nach bisheriger Rechtslage die Entgelte für Eintrittskarten abgesagter Veranstaltungen an die Besucher zurückerstattet werden. Die Gutscheinlösung der Bundesregierung sieht vor, dass Veranstalter von Freizeitveranstaltungen berechtigt sind, den Inhabern von Eintrittskarten statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein zu übergeben. Voraussetzung ist dabei, dass die Absage pandemiebedingt war und das Ticket vor dem 08.03.2020 erworben wurde. Wird der Gutschein nicht bis zum 31.12.2021 eingelöst, ist der Wert der Eintrittskarte zu erstatten. 



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