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14. Februar 2014Recht

Impressumspflicht Youtube

​​​​Aktuellen Medienberichten zufolge gibt es derzeit verstärkt Abmahnungen für Unternehmen, die bei ihrem Youtube-Auftritt kein Impressum hinterlegt haben, das den Anforderungen von § 5 Telemediengesetz genügt. Nach ständiger Rechtsprechung muss bei selbstständigen Unternehmensdarstellungen auf Handelsplattformen oder in sozialen Netzwerken eine vollständige Unternehmenskennzeichnung erfolgen. Im Zusammenhang mit Youtube dachte man bislang nur an mögliche Urheberrechtsverletzungen. Aber Youtube ist nicht nur eine Videoabspielplattform, sondern kann auch als soziales Netzwerk verstanden werden.

Ebenso wie für Unternehmensseiten auf Facebook gilt daher auch für Youtube-Auftritte eine umfassende Impressumspflicht. Unternehmen und Institutionen sollten ihren Youtube-Auftritt dahingehend überprüfen und fehlende Angaben ergänzen.




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