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8. März 2016Recht

Iran-Besuche führen zu Visumpflicht für USA

​​​​​​​​Bürger aus Deutschland und 37 weiteren Ländern, kamen bisher in den Genuss des Visa Waiver Programms, wonach für USA-Reisende aus diesen Staaten lediglich eine elektronische Reisegenehmigung (ESTA) vor Reiseantritt und kein Visum erforderlich war. Mit Wirkung ab 21.01.2016 wurde jedoch die Geltung des Visa Waiver Programms eingeschränkt: Reisende, die nach dem 01.03.2011 im Iran, Irak, Sudan, Syrien, Libyen, Somalia oder dem Jemen gewesen sind, müssen seitdem grundsätzlich ein US-Visum beantragen. Seit Februar werden Reisende daher bei der ESTA-Beantragung gefragt, ob sie eines der o.g. Länder nach dem 01.03.2011 bereist haben. Abhängig von den Antworten des Antragstellers, werden dann zusätzliche Fragen im Hinblick auf die vorangegangenen Auslandsaufenthalte gestellt.

Ausgenommen von der neu geltenden Visumpflicht sind grundsätzlich nur Personen, die aus militärischen Gründen oder als Regierungsrepräsentanten in die Länder gereist sind. Darüber hinaus können Ausnahmen im Einzelfall gewährt werden: Laut dem hier zuständigen Department of Homeland Security können hierzu Personen gehören, die nach dem 14.07.2015 zu berechtigten geschäftlichen Zwecken („legitimate business-related purposes“) in den Iran gereist sind.

Geschäftsreisende, die nach dem 14.07.2015 im Iran waren und daher in den Anwendungsbereich dieser Ausnahmeregelung fallen können, müssen die Aufhebung der Visumpflicht nicht separat beantragen. Sie können wie bisher ein ESTA beantragen. Innerhalb des ESTA-Verfahrens wird dann entschieden, ob der Antragsteller unter die Ausnahmeregel fällt und trotz eines Iranbesuchs ohne Visum in die USA einreisen kann. Wird das ESTA verwehrt, muss bei der amerikanischen Botschaft oder einem amerikanischen Konsulat ein Visum beantragt werden. Es empfiehlt sich, eine Kopie der ESTA-Ablehnung zu behalten, da hiermit die Vereinbarung eines schnelleren Termins ermöglicht werden kann. Auch bei der Ablehnung eines ESTA-Antrags sind allerdings die Gebühren in Höhe von 14 Euro fällig.

Reisende, die noch über ein grundsätzlich zwei Jahre gültiges ESTA verfügen, müssen kein neues ESTA beantragen. Dennoch sollten sie vor Reiseantritt den Status des ESTA​ überprüfen. Personen, die nach dem 01.03.2011 in den o.g. Ländern waren, sollten sicherheitshalber ein neues ESTA bzw. im Falle einer ESTA-Ablehnung ein Visum beantragen.

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