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21. Oktober 2013Recht

Landesmessegesetz Rheinland-Pfalz

​​​​In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Gewerbearchiv (Gewerbearchiv 2013/10, S. 398) erläutert Ministerialdirigent Ulrich Schönleiter, Unterabteilungsleiter im Bundeswirtschaftsministerium, die möglichen Auswirkungen von Bestrebungen, das Recht der Messen auf Landesebene zu regeln. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde beschlossen, Titel IV GewO, der das Recht der Märkte und Messen regelt, in die Kompetenz der Länder zu geben. Hiervon hat das Land Rheinland-Pfalz Gebrauch gemacht und Anfang des Jahres einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt.

Auf der Frühjahrstagung 2013 des Bund-Länder-Ausschusses „Gewerberecht“ appellierte, so Schönleiter, das Bundeswirtschaftsministerium an die Länder, die bewährten Regelungen des Titels IV möglichst nicht zu verändern. Die meisten und relevantesten Privilegien würden nämlich durch das Bundesrecht vermittelt werden (Arbeitszeit/-schutz, Reisegewerbekarte). Sobald die Definitionen der privilegierungswürdigen Veranstaltungen in Landesgesetzen verändert werden würden, müsste auch über die Privilegierung an sich nachgedacht werden. Für den Messestandort Deutschland sei es abträglich, wenn die unterschiedlichen Bestimmungen in den Bundesländern zu einem Abwandern von Messen führen könnten. Der AUMA hatte sich im März 2013 mit einer Stellungnahme ebenfalls gegen ein Gesetz zur Regelung von Messen in Rheinland-Pfalz ausgesprochen.



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