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4. August 2014Recht

Maßnahmenplan der EU für geistiges Eigentum

​​​​Die EU-Kommission hat Anfang Juli 2014 einen Aktionsplan zum besseren Schutz von geistigem Eigentum veröffentlicht, der 10 unterschiedliche Maßnahmen vorsieht. Ziel ist es, mit einem internationalen Ansatz die neuesten Entwicklungen zu berücksichtigen und die der Kommission derzeit zur Verfügung stehenden Mittel zu verbessern, um höhere Standards beim Immaterialgüterschutz in Drittländern zu fördern und den Handel mit schutzrechtsverletzenden Waren zu unterbinden. Zur Bewältigung dieser Herausforderung sieht der Aktionsplan der EU zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums folgende Maßnahmen vor, die in 2014 und 2015 umgesetzt werden sollen:

Aktionsplan der EU zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums:

  • Aufnahme eines Dialogs mit den Interessenträgern (z. B. mit Online-Anbietern von Werbe-und Zahlungsdienstleistungen) zur Verringerung der Gewinne aus gewerbsmäßigen Schutzrechtsverletzungen im Internet;
  • Einführung besonderer Sorgfaltspflichten für alle Akteure, die an der Herstellung von Waren mit einem hohen Gehalt an geistigem Eigentum beteiligt sind.
  • Unterstützung kleiner Unternehmen bei der wirksameren Durchsetzung ihrer Rechte des geistigen Eigentums durch Verbesserung der Gerichtsverfahren;
  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Austausch bewährter Methoden;
  • Bereitstellung eines umfassenden Schulungsprogramms für die Behörden der Mitgliedstaaten, um rascher Präventivmaßnahmen gegen gewerbsmäßige schutzrechtsverletzende Aktivitäten in der gesamten EU treffen zu können und Hindernisse für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu ermitteln.

In Bezug auf den internationalen Schutz der Rechte des geistigen Eigentums schlägt die Kommission vor: 

  • Fortsetzung der multilateralen Bemühungen zur Verbesserung des internationalen Rahmens für die Rechte des geistigen Eigentums;
  • Zusammenarbeit mit den Partnerländern im Rahmen von Dialogen über geistiges Eigentum und entsprechenden Arbeitsgruppen, um die systemischen Probleme und zentralen Schwach-stellen in ihren Immaterialgüterschutzsystemen zu beheben;
  • Durchführung regelmäßiger Erhebungen zur Aufstellung einer Liste von „Schwerpunktländern“ für gezielte Anstrengungen der EU;
  • Unterstützung von KMU und Rechteinhabern vor Ort;
  • Bereitstellung und Bekanntmachung von geeigneten Programmen für technische Hilfe auf dem Gebiet des geistigen Eigentums für Drittländer. 



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