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17. Januar 2012Recht

Made in Germany

​​​​Kommission plant Änderung zollrechtlicher Herkunftsbestimmungen: Gefahr für „made in Germany“?

​Die EU-Kommission plant, die Bestimmungen zum Warenursprung im Rahmen des Im- und Exports zu ändern und hier Listenregeln einzuführen. Diese Listen umfassen produktspezifische Angaben zur Ermittlung der Herkunft. Sie finden bereits Anwendung, wenn die EU mit Ländern Zollpräferenzen, also eine Reduzierung des allgemeinen Zollsatzes, vereinbart hat, um den Warenursprung nachzuweisen.

Die Kommission plant aktuell, auch für den nicht-präferentiellen Ursprung eines Produktes Listenregeln einzuführen. Unternehmen befürchten dadurch einen wesentlich höheren Bürokratieaufwand. Außerdem bestünde dann das Risiko, dass Exportländer ebenfalls Listenregeln einführen könnten, die von den EU-Regeln mit hoher Wahrscheinlichkeit abweichen würden. Bisher gilt bei Ländern ohne Zollpräferenzen als Ursprung einer Ware das Land, in dem die „letzte wesentliche, wirtschaftlich gerechtfertigte Be- und Verarbeitung“ vorgenommen wurde. Durch eine Änderung der zollrechtlichen Vorschriften könnten Produkte ihren heutigen Warenursprung Deutschland verlieren.

Fraglich ist allerdings, ob Änderungen im EU-Zollrecht auf die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Kennzeichnung eines Produktes als „made in Germany“ politische Auswirkungen haben. Der AUMA wird über seine Vertretung in Brüssel solchen Bestrebungen entgegenwirken.



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