Die EU-Kommission plant, für alle Verbraucher-Produkte mit Ausnahme von Lebensmitteln, die in der EU hergestellt oder vertrieben werden, eine Angabe des Herkunftslandes verpflichtend zu machen. Ziel dieser Vorgabe des "Product Safety and Market Surveillance Package" ist es, Verbraucher vor gefährlichen Produkten zu schützen und eine Rückverfolgung zu ermöglichen.
Die Regelung hätte nicht nur zur Folge, dass Unternehmer eine gesteigerte Dokumentationspflicht träfe. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Produkte, die nach heutigem Recht "made in Germany" sind, dann dieses Qualitätssiegel nicht mehr tragen dürften. In Art. 7 der vorgeschlagenen Verordnung heißt es nämlich, dass für die Bestimmung des Herkunftslandes die Regeln des EU-Zollkodex für den nichtpräferentiellen Warenursprung gelten sollen. Bisher sieht das EU-Zollrecht vor, dass Waren in dem Land ihren Ursprung haben, in dem sie der letzten wesentlichen und wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung unterzogen worden sind. Die EU plant jedoch das Zollrecht im November zu ändern: Dann soll sich die Bestimmung des Ursprungslandes nicht mehr an Qualitätsmerkmalen orientieren sondern vielmehr daran, in welchem Land die Wertschöpfungsanteile oder Werte einzelner Zulieferkomponenten am höchsten sind. Schwankende Rohstoffpreise oder Währungen könnten somit dazu führen, dass das Ursprungsland sich ändert.
Fraglich ist allerdings noch, ob der Vorschlag für eine neue Produktsicherheitsverordnung auch vom Parlament und Rat angenommen wird. Die zollrechtlichen Neuregelungen zur Bestimmung des Herkunftslandes werden allerdings von der Mehrheit der Mitgliedsstaaten befürwortet, so dass hier mit einer Reform Ende des Jahres gerechnet werden kann. Der AUMA wird sich dafür einsetzen, dass die neuen zollrechtlichen Regeln für die Definition des Ursprungslandesdann nicht auf das Wettbewerbsrecht oder andere Rechtsakte abstrahlen.