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12. Juni 2017Recht

Markenrechtsverletzung durch Lageplan einer Messe?

​​​​​​​​Die Verwendung einer Marke auf einem Lageplan zur örtlichen Beschreibung eines Messestandes stellt keine markenmäßige Benutzung dar, dies hat das LG Köln mit Urteil vom 07.03.2017 (AZ.: 33 O 116/16) festgestellt.

Der beklagte Aussteller fertigte im Vorfeld der Messe einen Lageplan an, auf dem sie die eigene Standposition, die zweier anderer Mitbewerberinnen und die des klagenden Ausstellers unter Abbildung der Marke des jeweiligen Unternehmens einzeichnete. Die Standfläche der Klägerin betrug 220 m², die der Beklagten 24 m². Die Klägerin ist der Ansicht, die Abbildung ihrer Marke auf dem Lageplan stelle eine Markenverletzung dar. Die Beklagte habe den Bekanntheitsgrad der Klägerin zum eigenen Vorteil ausnutzen wollen. Außerdem sei die Versendung des Lageplans durch die Beklagte als Werbemittel einzustufen, wodurch eine markenmäßige Benutzung vorliege.

Das LG Köln kam zu dem Ergebnis, dass der Sachverhalt weder eine Markenverletzung noch eine Rufausbeutung darstellt. Bloße Markennennungen sind grundsätzlich zulässig, sofern keine besonderen Begleitumstände vorliegen, wie eine Irreführung, Ruf- und Aufmerksamkeitsausbeutung oder Herabsetzung. Die Marke der Klägerin sei nicht zur Bezeichnung von eigenen Waren oder Dienstleistungen der Beklagten verwendet worden. Ferner werde der angesprochene Verkehrskreis messetypisch gerade nicht annehmen, an einem der Stände Waren und Dienstleistungen des anderen Unternehmens erhalten zu können, so das LG Köln. Die Markenverwendung diene ausschließlich Zwecken der Orientierung.

Die nicht maßstabsgetreue Abbildung des Messestandes der Klägerin sei auch nicht rufschädigend. Es sei nicht ersichtlich, dass der Verkehr eine maßstabsgetreue Abbildung der Messestände erwarten würde. Selbst wenn man unterstellen würde, dass die Beklagte Kunden damit habe anlocken wollen, dass auch andere Wettbewerber auf der Messe seien, wäre dies für den Verkehr bereits aus der Messeauflistung ersichtlich gewesen. Der Verkehr erwarte gerade die Anwesenheit verschiedenster Aussteller​ und Wettbewerber auf einer Fachmesse.



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