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28. März 2013Recht

Messegesetz Rheinland-Pfalz

​​​Der AUMA hat zu einem Entwurf eines Gesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte des Wirtschaftsministeriums Rheinland-Pfalz Stellung genommen. Der Gesetzentwurf enthält Definitionen der Veranstaltungen Messe, Ausstellung, Großmarkt, Wochenmarkt, Spezialmarkt, Jahrmarkt sowie Floh- und Trödelmarkt. Geregelt wird in erster Linie die Festsetzung der Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen. Hauptintention des Gesetzes ist die Ermöglichung von Trödel- und Flohmärkten an Sonn- und Feiertagen, da dies momentan nach einem Urteil des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts nach dem geltenden Landesfeiertagsgesetz nicht zulässig ist.

Der AUMA spricht sich in seiner Stellung​nahme dagegen aus, das Recht ​​der Messen und Ausstellungen auf Landesebene zu regeln, da die geltenden Regelungen des Titel IV Gewerbeordnung bereits den Interessen der Messewirtschaft gerecht werden. Ein Landesgesetz berge die Gefahr, dass die gesetzliche Gewährung der mit der Festsetzung einer solchen Veranstaltung verbundenen Privilegien entfällt. Da die meisten Privilegien (Arbeitsschutz, Kostprobenabgabe, Reisegewerbekartenpflicht etc.) in Bundesgesetzen normiert seien, die explizit auf Messen und Ausstellungen im Sinne von Titel IV Gewerbeordnung Bezug nehmen, werde es schwer sein, den tatsächlichen Umfang der Privilegien bei einer landesrechtlichen Definition abzuschätzen.

Eine landesrechtliche Zersplitterung des Rechts der Messen führe dazu, dass sich gerade Aussteller und Besucher mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen für ihre Messebeteiligung konfrontiert sehen. Die im Hinblick auf die Festsetzung an Sonn- und Feiertagen sehr restriktiven Vorschriften des Gesetzesentwurfs führen ferner zu einem Wettbewerbsnachteil für Rheinland-Pfalz.




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