Für das Ausstellen von Messern gelten weiterhin Ausnahmeregelungen.
Der Bundestag hat am 18. Oktober das „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit“ verabschiedet, Teil des Sicherheitspakets der Bundesregierung. Eine zentrale Änderung betrifft den Umgang mit Messern im öffentlichen Raum. Für die Messebranche ist dabei wichtig: Klare Ausnahmeregelungen für das Ausstellen von Messern gibt es weiterhin.
Der Gesetzgebungsprozess war von intensiven Diskussionen begleitet. In der öffentlichen Anhörung im Bundestag haben Sachverständige gemahnt, das Gebot der Verhältnismäßigkeit müsse im neuen Gesetz gewahrt bleiben. Die Regierungsfraktionen haben den Gesetzentwurf dementsprechend angepasst, sodass wichtige Ausnahmeregelungen für das Mitführen von Messern beschlossen wurden – etwa für Anlieferverkehr, Gewerbetreibende, Handwerksbetriebe und das Ausstellen von Messern auf Messen.
Zwar hatten einige Bundesländer bereits im Mai vorgeschlagen, die erlaubte Klingenlänge auf sechs Zentimeter zu begrenzen. Der Bundestag hat diesen Vorschlag jedoch nicht umgesetzt, denn das Urteil der Sachverständigen war eindeutig: Dies würde keine reale Sicherheitsverbesserung mit sich bringen. So ist die erlaubte Klingellänge weiterhin auf 12 Zentimeter begrenzt.
Abschließend bleibt festzuhalten: Messen sind und bleiben sichere Orte. Das Mitführen von Waffen ist streng reglementiert. Messegesellschaften sorgen mit ihren Hausordnungen dafür, dass hohe Sicherheitsstandards eingehalten werden. Die beschlossenen Änderungen im Waffenrecht stellen sicher, dass die Sicherheit aufrechterhalten werden kann, ohne den Betrieb von Messen zu beeinträchtigen.