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26. September 2013Recht

​Schreiben des Auswärtigen Amtes zum Verfahren bei Messevisa

​​​​Mit Schreiben vom 10. September 2013 hat das Auswärtige Amt gegenüber dem AUMA schriftlich das neue Verfahren zur Erteilung von Messevisa erläutert. In dem Schreiben wird bestätigt, dass die Visastellen an den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung vom 24. Juli 2013 davon in Kenntnis gesetzt wurden, dass bei künftigen Anträgen auf Erteilung eines Visums zum Besuch einer Messe in Deutschland grundsätzlich keine Einladung der jeweiligen Messegesellschaft mehr vorgelegt werden muss. 


Aussteller werden gebeten, bei Beantragung des Visums eine Ausstellerzulassung der jeweiligen Messegesellschaft vorzulegen; in diesem Fall könne das Visum kostenfrei erteilt werden. Soweit der Aussteller nicht im Besitz einer Ausstellerzulassung ist, muss der Reisezweck auf eine andere Weise plausibel gemacht werden; eine kostenfreie Visaerteilung sei in diesem Fall grundsätzlich nicht möglich. Mit dieser schriftlichen Bestätigung des Messevisum-Verfahrens kann Problemen bei einzelnen Visastellen, die nach wie vor Einladungsschreiben oder ein Entgelt für ein Ausstellervisum von Antragstellern verlangen, begegnet werden.

Der AUMA hat bereits eine Kopie des Schreibens an die Vertriebsleiter der internationalen Messegesellschaften verschickt, so dass damit zu rechnen ist, dass sich bald bei den Visastellen eine einheitliche neue Visapraxis bei Messen etablieren wird.



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