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10. August 2022Messe­wirtschaft

Ministerpapier: Messen bleiben im Winter möglich

Ein Eckpunktepapier zur Ausgestaltung der Corona-Maßnahmen für das kommende Winterhalbjahr haben Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Anfang August vorgestellt. Nach einer ersten Bewertung durch die Juristinnen im AUMA können die Landesregierungen demnach keine Messeverbote mehr aufgrund der sogenannten Hotspot-Regelung erlassen. Die neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz sollen vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten. Messen werden also auch im kommenden Herbst und Winter durchgeführt werden können.

Eine Einschränkung kann sich durch die Festlegung von Personenobergrenzen für öffentlich zugängliche Veranstaltungen in Innenräumen, also auch für Messen, ergeben. Diese Beschränkung soll jedoch nur möglich sein, wenn der zuständige Landtag zuvor eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen festgestellt hat. Auch die Anordnung von Hygienekonzepten soll nur unter diesen Voraussetzungen möglich sein.

Nicht mehr möglich sein werden Länderbeschlüsse, nach denen nur noch Geimpfte, Getestete oder Genesene Zugang zu Veranstaltungen haben 3G- oder gar 2G-Regelungen, wie sie bis Anfang April 2022 noch für Messen galten, gehören damit der Vergangenheit an.

Daneben im Papier der Bundesminister enthalten: Maskentragepflicht im Luft- und Bahnfernverkehr sowie in bestimmen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen.  Durch die Landesverordnungen sind nach wie vor möglich: Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie in öffentlich zugänglichen Innenräumen, was auch Messen sein können. Dies kritisiert AUMA-Geschäftsführer Jörn Holtmeier jüngst in einem Interview mit der Mediengruppe Bayern (Handelsblatt 9. August 2022)

Mit einer Beschlussfassung im Bundeskabinett ist voraussichtlich ab dem 17. August zu rechnen. Der Deutsche Bundestag wird über die neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz voraussichtlich am 8. September entscheiden, danach dann der Bundesrat wahrscheinlich am 16. September. Die Fachleute im AUMA werden den Prozess intensiv begleiten, um eine möglichst hohe Planungssicherheit gewährleisten zu können und Klarheit über die Maßnahmen für das Winterhalbjahr am Messeplatz Deutschland zu erzielen.

Weitere Informationen:

 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/fortentwicklung-infektionsschutzgesetzes-ifsg.html
 Entwurf Änderungen im Infektionsschutzgesetz




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