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18. April 2013Recht

Musterverordnung für die Sicherheit bei Veranstaltungen im Freien

Nach dem Ende 2012 veröffentlichten Entwurf für eine überarbeitete Musterversammlungsstättenverordnung sollen eingezäunte Freiflächen, die regelmäßig für Veranstaltungen genutzt werden, vom Sonderbau als Regelbau herabgestuft werden, wenn sie über keine dauerhaft errichteten Tribünen verfügen. Die Außengelände von Messen könnten danach nicht mehr als Versammlungsstätte im Freien genehmigt werden. Eine dauerhafte Genehmigung als Versammlungsstätte im Freien ist allerdings von besonderer Bedeutung für die Planungssicherheit von Betreibern und Veranstaltern. Der AUMA hatte daher bereits im Rahmen des Anhörungsverfahrens gefordert, dass die geplante Änderung gestrichen werden sollte.​​​

Der Europäische Verband der Veranstaltungscentren (EVVC), dessen Mitglieder von den angedachten Änderungen besonders betroffen wären, forderte in einer Press​emel​dung vom 10. April 2013 den Erlass einer länderübergreifenden Musterverordnung zur Sicherheit für Veranstaltungen im Freien in Anlehnung an die „noch geltende Versammlungsstättenverordnung“, um die durch den Erlass einer geänderten MVStättV entstehende Sicherheitslücke auszugleichen.




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