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Am 5. Juli 2017 ist die aufgrund der EU-Datenschutzgrundverordnung angepasste Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Gesetz tritt zusammen mit der EU-Datenschutzgrundverordnung zum 25. Mai 2018 in Kraft. Damit müssen Unternehmen künftig nicht nur die Datenschutzgrundverordnung, sondern daneben auch das neue BDSG beachten. Wesentliche Änderungen im neuen BDSG sind die in § 26 geregelten Vorschriften zum Beschäftigtendatenschutz und die drastische Erhöhung der Bußgelder bei Datenschutzverstößen. So können künftig für bestimmte Verstöße Bußgelder in Höhe von bis zu 2 % des Jahresumsatzes oder 10 Mio. Euro, bzw. 4 % des Jahresumsatzes oder 20 Mio. Euro verhängt werden.