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Die Europäische Kommission und die Art.-29-Arbeitsgruppe, in der die europäischen Datenschutzbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte zusammenkommen, haben jeweils eine Bewertung des EU-U.S.-Privacy-Shield abgegeben.
„Privacy Shield“ ist die im Juli 2016 getroffene Nachfolgeentscheidung für den vom EuGH aufgehobenen „Safe Harbor“ und soll hinsichtlich der Zugriffsbeschränkungen für geheimdienstliche Zwecke sowie effektiven US-Rechtsschutz den Anforderungen des EuGH entsprechen. Vorsorglich sieht der Beschluss eine jährliche Überprüfung fortbestehender Angemessenheit vor, bei deren Wegfall die Entscheidung aufzuheben ist. Seit dem Start des Programms nehmen 2.400 Organisationen hieran teil.
Die Kommission kommt in ihrem Bericht zu dem Ergebnis, dass der Privacy Shield ein angemessenes Datenschutzniveau für personenbezogene Daten gewährleistet, die aus der EU an die teilnehmenden Unternehmen in den USA übertragen werden. Die Art.-29-Arbeitsgruppe stellt hingegen in ihrer Bewertung fest, dass es noch zahlreiche ungelöste Themen gibt, die eine Wiederaufnahme der Gespräche zwischen den USA und der EU-Kommission erforderlich machen. Insbesondere ist nach wie vor keine ständige Ombudsperson ernannt worden. Die Art.-29-Gruppe befürchtet, dass das Privacy Shield vor Gerichten keinen Bestand haben könnte.