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23. August 2016Recht

Produktsicherheit auf Messen

​​​​EU-Kommission veröffentlicht Leitfaden

Die EU-Kommission hat am 26. Juli 2016 den neuen „Leitfaden für die Ums​etzung der Produktvorschriften der EU“ - oder kurz: „Blue Guide“ - in deutscher Sprache veröffentlicht. Da das europäische Produktsicherheits- und Marktüberwachungsrecht der Union auf eine Vielzahl von Richtlinien und Verordnungen verteilt ist, soll mit dem Blue Guide eine anschauliche Einführung in die Systematik der europäischen Produktvorschriften ermöglicht werden.

In der Union hergestellte neue Produkte und alle aus Drittländern importierten neuen oder gebrauchten Produkte müssen den Bestimmungen der anzuwendenden Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union entsprechen, wenn sie in Verkehr gebracht, d. h. erstmalig auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden. Im Hinblick auf Messen stellt sich daher immer die Frage, ob durch das bloße Ausstellen eines Produktes das Produkt in Verkehr gebracht wird.

In dem Blue Guide wird klargestellt, dass es sich nicht um ein Inverkehrbringen handelt, wenn das Produkt unter kontrollierten Bedingungen auf Fachmessen, Ausstellungen oder Demonstrationsveranstaltungen gezeigt wird. Kontrollierte Bedingungen bedeuten fachkundige Betreiber, Beschränkungen für den Kontakt der Öffentlichkeit mit dem Produkt, die Vermeidung von unangemessenen Interferenzen mit benachbarten Produkten usw. Unter solchen Bedingungen muss allerdings ein sichtbares Zeichen deutlich darauf hinweisen, dass das fragliche Produkt möglicherweise nicht in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird, bevor es nicht den Rechtsvorschriften entspricht.

In Deutschland wird die EU-Produktsicherheitsrichtlinie durch das Produktsicherheitsgesetz in nationales Recht umgesetzt und ist die damit das zentrale Gesetz für die Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen. § 3 des Produktsicherheitsgesetzes sieht entsprechend der zugrunde liegenden Richtlinie eine Ausnahme für das Ausstellen und Vorführen von Produkten auf Messen vor. Die allgemeinen Bestimmungen der Produktsicherheitsrichtlinie und damit auch das Privileg für Messen gelten auch für alle produktspezifischen EU-Richtlinien (Spielzeugrichtlinie, Maschinenrichtlinie
etc.)




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