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30. Januar 2015Recht

Reform des Vergaberechts

​​​​Bundeswirtschaftsministerium will Vergaberecht vereinfachen

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat am 07. Januar 2015 seine Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts veröffentlicht. Anlass für diese Reform ist die grundlegende Modernisierung der europäischen Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe, über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postsektoren, und über die Vergabe von Konzessionen durch den europäischen Gesetzgeber Anfang 2014. Die Änderungen sind bis zum 16. April 2016 in nationales Recht umzusetzen.

Das Bundeswirtschaftsministerium will mit der Reform die Struktur des deutschen Vergaberechts vereinfachen und so eine bessere Anwenderfreundlichkeit erzielen. Die wesentlichen Grundsätze des Vergaberechts werden im GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) verbleiben, das GWB soll jedoch übersichtlicher gestaltet werden. Auch die VgV (Vergabeverordnung) wird eine neue Struktur erhalten. Bauspezifische Vergabeverfahren werden weiterhin gesondert in der VOB/A geregelt. Gestärkt werden soll insbesondere die nachhaltige und innovative Beschaffung.

Zukünftig soll der öffentliche Auftraggeber konkretere Vorgaben zu den umweltbezogenen und sozialen Eigenschaften der zu beschaffenden Leistungen machen können. Außerdem sollen die Regeln zur Eignungsprüfung vereinfacht werden; nur die Bieter, die für den Zuschlag tatsächlich in Betracht kommen, werden dann die erforderlichen Bescheinigungen einreichen müssen. Außerdem soll kleinen und mittleren Unternehme der Nachweis ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erleichtert werden. Es wird unter anderem eine Höchstgrenze für die Fälle eingeführt, in denen ein Mindestumsatz zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verlangt ist.

Die deutsche Industrie kritisiert, dass eine echte Strukturreform des Vergaberechts darauf abzielen müsste, die Landesvergabegesetze mit ihrer Vielzahl unterschiedlicher Regelungen abzuschaffen, denn sie fördern die Zersplitterung des Vergaberechts. Außerdem sollte das Vergaberecht nicht Sammelbecken dafür sein, die unterschiedlichsten politischen Interessen durchzusetzen. Die Erhöhung der Sozialstandards sollte z.B. im Wege der allgemeinen Sozialgesetzgebung erfolgen und nicht über den Umweg des öffentlichen Auftragswesens. Zusätzliche Anforderungen an die Auftragsdurchführung würden das System aus Bietersicht nur bürokratisieren und verkomplizieren.




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