Aussteller und Besucher aus dem Ausland können für Messen nach Deutschland einreisen. Für sie gelten weiterhin besondere Regeln: Die Teilnahme an Messen ist wirtschaftlich notwendig und kann auch nicht aufgeschoben werden, argumentiert der Gesetzgeber. Sogar für Aussteller und Besucher aus Hochrisikogebieten außerhalb Europas gilt diese besondere Regelung. Daher können Aussteller und Besucher sogar aus Hochrisikogebieten außerhalb Europas einreisen.
Von Vorteil sind auch die Quarantäneregelungen: Messeteilnehmer müssen nach der Einreise nach Deutschland nicht in Quarantäne. Das gilt sogar für ungeimpfte Messeteilnehmer aus Hochrisikogebieten. Voraussetzung ist, sie bleiben für höchstens fünf Tage in Deutschland. Denn auch hier hat der Gesetzgeber spezielle Regelungen für zwingend notwendige und unaufschiebbare Geschäftsreisen wie Messeteilnahmen geschaffen. Um in den Genuss der Sonderregelung zu kommen, muss beim Beantragen des Visums und der Einreise nach Deutschland die Teilnahme an der Messe nachgewiesen werden. Das gilt für Besucher und Besucherinnen, aber auch für Mitarbeitende der ausstellenden Unternehmen.
Für geimpfte oder genesene Messeteilnehmer gelten keinerlei coronabedingten Einreisebeschränkungen und Quarantänepflichten. Dabei gilt jedoch, dass Einreisende nur dann als geimpft gelten, wenn sie mit einem der vier in Deutschland anerkannten Impfstoffe vollständig geimpft sind: Eine Impfung mit Sputnik, Sinovac oder Sinopharm ist daher nicht ausreichend.
Seit Anfang September sind in allen 16 Bundesländern Messen wieder möglich. In den nächsten sechs Monaten sind in Deutschland über 80 internationale Messen geplant. Die für Aussteller und Besucher geltenden Reiseerleichterungen sind ein wichtiger Faktor, um die hohe Internationalität der deutschen Messen zu gewährleisten und damit dem Messeplatz Deutschland zu alter Stärke zu verhelfen. // 21.10.2021
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