Zurück zur Übersicht
5. September 2011Recht

Datenschutz im Internet

​ULD fordert Entfernung von Like-Buttons​


Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) hat alle private Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein aufgefordert, Social-Plugins wie den Facebook Gefällt-mir-Button auf ihren Webseiten zu entfernen. Eine eingehende technische und rechtliche Analyse habe ergeben, dass derartige Plugins auf Internetseiten gegen das Telemediengesetz und das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen. Schon seit langem stehen Social-Plugins in der Kritik von Datenschützern. Das ULD droht nun erstmals rechtliche Konsequenzen an: Gegen private Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein, die nicht bis Ende September 2011 die entsprechenden Dienste deaktivieren, können dann Untersagungsverfügungen erlassen sowie Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Datenschutzaufsichtsbehörden anderer Länder und der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sehen ebenfalls Handlungsbedarf und begrüßen die Forderung des ULD. Bei den Gefällt-mir-Buttons handelt es sich um einen von Facebook zur Verfügung gestellten Softwarecode, den Webseitenbetreiber in den Code der eigenen Webseite einbinden können. Beim Besuch von Internetseiten mit Gefällt-mir-Buttons werden automatisch eine Verbindung zwischen dem Browser des Besuchers und Facebook hergestellt und Daten übertragen, ohne dass dies den Nutzern bekannt ist. Es bleibt fraglich, ob tatsächlich die Webseitenbetreiber und nicht etwa Facebook als datenverarbeitende Stelle datenschutzrechtlich verantwortlich und das ULD überhaupt für Verstöße gegen das TMG zuständig ist.



Wir verwenden nur technisch notwendige Cookies auf unserer Webseite.
Informationen zum Datenschutz beim AUMA finden Sie hier.